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Wohngebiet Dornberg: NRD setzt weiter auf Transparenz

27.09.2018

Wohngebiet Dornberg: NRD setzt weiter auf Transparenz

Mühltal. Stellungnahme der NRD zur Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. September 2018

Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in der Verfahrenssache der Gemeinsamen Initiative zur Vermeidung von Verkehr in Mühltal (GIVV) gegen die Gemeinde Mühltal die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abschließend abgewiesen hat, kann die Gemeinde Mühltal das Bebauungsplanverfahren jetzt regulär weiterführen.

Der Vorstand der Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) begrüßt es, dass das von der Gemeindevertretung beschlossene Planungsverfahren jetzt mit größerer Planungssicherheit fortgesetzt werden kann. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Verfahren ist vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen und wird von der Gemeinde auch so praktiziert. Die letzte Entscheidung über einen Bebauungsplan trifft die Gemeindevertretung, also die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreter.

Die NRD hatte 2017 die verschiedenen Diskussionen zur geplanten Dornberg-Bebauung zum Anlass genommen, ihre Informationen an die Bürgerinnen und Bürger Mühltals zu intensivieren. In der Folge wurden bis heute insgesamt vier Hauswurfzeitungen verteilt, die über das Entwicklungsprojekt Dornberg informieren. Die NRD richtete unter der Adresse www.dornberg-muehltal.de eine eigene Homepage mit aktuellen Informationen ein, die auch über die sozialen Medien verbreitet werden. Im Frühjahr und Sommer folgten gut 100 Bürgerinnen und Bürger den Einladungen der NRD zu einer ausführlichen Begehung des Planungsgeländes.

Die NRD wird auch zukünftig an ihrer transparenten Informationspolitik festhalten und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern suchen. Die NRD ist sehr daran interessiert, dass sich das für seine früheren Zwecke nicht mehr benötigte Gelände zu einem lebendigen Quartier mit dringend benötigtem Wohnraum entwickeln kann. In der Vergangenheit lebten hier bis zu 600 Menschen mit Behinderung.

Seit mehr als 10 Jahren regionalisiert die NRD ihre Wohnangebote für Menschen mit Behinderung. In der ganzen Region entstehen seitdem kleine Wohnhäuser, die sich von ihren Nachbarhäusern nicht unterscheiden. Die von uns betreuten Menschen profitieren von dieser Entwicklung, die ihnen ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht, als dies in der Vergangenheit in der zentralen Einrichtung der Fall war.

Die NRD erfüllt damit die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 deutsches Recht ist, auf uneingeschränkte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.


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