02.04.2020
Die Länder haben die Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ausgedehnt. Bewohner*innen in Einrichtungen der NRD können einstweilen keinen Besuch mehr empfangen.
Für die Wohnstandorte der Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) gilt ab Freitag, 3. April 2020, ein generelles Besuchsverbot. Eine entsprechende Verordnung wurde von den Gesundheitsämtern in Hessen und Rheinland-Pfalz festgelegt.
Bereits
Mitte März hat die NRD alle Angehörigen und gesetzlichen Betreuer angeschrieben
und über die Umsetzung der empfohlenen oder amtlich verordneten Schutzmaßnahmen
informiert. Dieses Schreiben finden Sie hier.
Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!
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