Zum 1. März 2023 entfällt die allgemeine Test- und Maskenpflicht in vielen öffentlichen Bereichen. Mitarbeitende und Klient*innen der NRD sind ebenfalls ab 1. März 2023 von einer Test- und Maskenpflicht befreit. Bitte beachten Sie die aktuelle Regelung bei Besuchen der Einrichtung.
Liebe Besucher*innen, liebe Gäste,
bei Besuchen in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen bleibt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske innerhalb der Einrichtung weiterhin bestehen.
Bis zum 07. April 2023 gilt an allen NRD-Standorten in Hessen ein Betretungsverbot von fünf Tagen für positiv getestete Besucher*innen.
Wenn Sie Fragen zu Vorgehensweise und Regelungen innerhalb der NRD haben, wenden Sie sich gerne an gesundheit@nrd.de
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus finden Sie immer auch auf der Website des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de
Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!
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