„WEIDI“ – so heißt das Medienprojekt, das die NRD im Juli 2022 ins Leben gerufen hat. Aufgelöst steht das Kürzel für „Wie entdecke ich das Internet“. Der Name ist dabei Programm: Die neue Plattform soll Menschen mit Behinderung den Zugang zum Internet erleichtern, den Umgang erklären und so für mehr digitale Teilhabe sorgen. Seit wenigen Wochen ist die Website online und für alle Interessierten zugänglich.
Seit Mai dieses Jahres arbeitet der 36-jährige Anton T. im Küchenteam des Hyatt Regency Mainz mit. Nichts Ungewöhnliches – könnte man zunächst meinen, doch ganz so selbstverständlich ist es nicht. Der junge Mann hat eine geistige Behinderung und arbeitete zuvor als Beschäftigter in der NRD-Rheinhessen-Werkstatt (RHW) in Wörrstadt.
Seit vier Monaten besteht die erste inklusive Wohngruppe für Kinder und Jugendliche. Nicht nur für die NRD ein wegweisender Schritt in Richtung moderner Jugendhilfe.
Seit Herbst 2022 ist die Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) dabei, ein großangelegtes Projekt umzusetzen: den „Aktionsplan Teilhabe“. Innerhalb von fünf Jahren möchte man benachteiligte Menschen dazu befähigen, noch mehr am alltäglichen Leben im Sozialraum teilzunehmen. Dafür hat die NRD ein inklusives Projektteam gegründet, das sich nun auf den herausfordernden Weg macht.
Das Bundesteilhabegesetz soll zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung führen. Leider erfolgt die Umsetzung nicht so reibungslos wie es wünschenswert wäre: Zehn Impulse der NRD.
Gesellschaftliche Teilhabe bezieht sich nicht nur auf die Bereiche Wohnen und Arbeiten – auch Kultur, Freizeit oder Mobilität sind wichtige Themen. Die Nieder-Ramstädter Diakonie möchte deshalb einen Unterstützenden Dienst für Erwachsene installieren, mit dem entsprechende Angebote bedarfsgerecht organisiert werden können.
Teilhabe ermöglichen trotz Pandemie – diese Aufgabe beschäftigt die NRD-Kolleg*innen in der Betreuung tagtäglich. Wie gelingt Teilhabe in einem Bereich mit Intensivbetreuung? Wie kommen Klient*innen, die kognitiv nicht in der Lage sind, den Grund für Einschränkungen zu verstehen, mit den Begrenzungen zurecht, die nun schon seit einem Jahr gelten? NRD bewegt! sprach darüber mit Gernot Grünig, der gemeinsam mit Rebecca Schmötzer das Team in der Hofreite Reinheim-Ueberau leitet.
Das Bundesteilhabegesetz verlangt mehr individuelle Zuwendung. Die Betreuung wird sich dadurch sehr verändern, so wird beispielswiese eine Unterscheidung zwischen stationärem und Betreutem Wohnen in Zukunft wegfallen. Auch die gesetzlichen Betreuer*innen haben in Zukunft mehr zu tun.
Durch die neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat sich für Menschen mit Behinderung einiges verändert. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Selbstbestimmung und der Teilhabemöglichkeiten für jeden. Das soll vor allem dadurch gefördert werden, dass die unterstützungsbedürftige Person mit ihren Wünschen und Zielen stärker die Art und den Umfang der Hilfe bestimmen und mitgestalten kann – das nennt man Personenzentrierung.
Am 1. Januar 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Einige Änderungen sind bereits wirksam, andere werden nach und nach bis 2020 Gültigkeit erlangen.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist 2017 in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz bringt wichtige Veränderungen in der Eingliederungshilfe mit sich, die nach und nach umgesetzt werden müssen. Was „Behinderung“ bedeutet, wird jetzt anders betrachtet als vorher. Was auch neu ist: Die Unterstützung, die ein Mensch braucht, und das Geld, das er zum Leben und Wohnen braucht, werden getrennt. Ebenfalls neu: Es wird kein Unterschied gemacht zwischen „stationärem“ und „ambulant betreutem“ Wohnen.
Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!
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