„Wohnst du noch oder lebst du schon?“ – dieses bekannte Motto eines großen schwedischen Möbelhauses würde, etwas überspitzt gesagt, auch zu den Forderungen passen, die die UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) vor zehn Jahren für Menschen mit Beeinträchtigung formuliert hat. Aktuell ist die Eingliederungshilfe mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beschäftigt, das den Anforderungen aus der UN-BRK eine rechtliche Ausgestaltung gibt. Ein wichtiger Bestandteil: Künftig wird es die bisherige Einteilung von Betreutem und Stationärem Wohnen nicht mehr geben.
Am 1. Januar 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Einige Änderungen sind bereits wirksam, andere werden nach und nach bis 2020 Gültigkeit erlangen.
Seit einigen Monaten arbeiten Natascha Engelken und Lisa Koschorreck, die zuvor in den Mühltal-Werkstätten beschäftigt waren, in der NRD-Verwaltung. Ihre Arbeitsstellen sind sogenannte „Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze“ (BiB), mit denen Menschen mit Behinderung in Firmen beruflich integriert werden sollen.
Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!
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