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Das Bundesteilhabegesetz – was ist neu, was ändert sich?

22.01.2019 | Hans-Georg Küper

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Hans-Georg Küper

Hans-Georg Küper leitet das Referat Teilhaberecht der NRD.

Das Bundesteilhabegesetz – was ist neu, was ändert sich?

Am 1. Januar 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Einige Änderungen sind bereits wirksam, andere werden nach und nach bis 2020 Gültigkeit erlangen.

Das wurde 2017 umgesetzt:

  • Das Arbeitsförderungsgeld - dies erhalten Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen - ist verdoppelt worden. Statt 26 Euro gibt es nun 52 Euro. Außerdem wurden die Freibeträge aus dem Werkstattlohn für Beschäftigte, die in einem Wohnheim leben, angehoben.
  • In der Werkstatt gibt es für die Beschäftigten mehr Mitbestimmungsrechte. Auch Frauenbeauftragte muss es geben.
  • Behörden müssen besser zusammenarbeiten, wenn es um die Anliegen von Menschen mit Behinderungen geht, zum Beispiel die Pflegeversicherung mit dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen. Dafür wurden Regeln festgelegt.
  • Die Mitarbeiter in Einrichtungen, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten, werden regelmäßig und genauer überprüft. Es wird kontrolliert, ob sie wegen bestimmter Delikte (z.B. Körperverletzung) vorbestraft sind.
  • Zum 1. April 2017 wurde der Vermögensfreibetrag - das ist z.B. das Geld, das man auf dem Konto haben darf - von 2.600 Euro auf 5.000 Euro angehoben.


Das war 2018 zu tun:

  • Die Planung der persönlich notwendigen Unterstützung eines Menschen mit Behinderung wird neu geregelt: Er muss von Anfang an mitreden und alle Beteiligten müssen eng zusammenarbeiten und sich auch zu einem Gespräch treffen, wenn das notwendig ist. Daran kann der betroffene Mensch teilnehmen und auch eine Person seines Vertrauens mitbringen.
  • Für die Teilhabeplanung wurden Regeln im Gesetz festgeschrieben. Der LWV Hessen hat deswegen seine Anforderungen an das Berichtswesen, in dem die Notwendigkeit und der Umfang der Unterstützung für einen Klienten beschrieben werden, erweitert. Die Leistung wird, falls nötig, von einer Behörde erbracht, die sich dann von den anderen Verwaltungen deren Anteile erstatten lassen kann.
  • In ganz Deutschland werden ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratungsstellen (EUTB) eingerichtet. In Darmstadt hat diese Aufgabe der Verein „Gleichxanders e.V.“ übernommen, in Mainz u.a. das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZSL).
  • Flächendeckend wurde in ganz Deutschland das Budget für Arbeit eingeführt, das in einigen Bundesländern schon praktiziert wird, z.B. in Rheinland-Pfalz bereits seit über zehn Jahren. Arbeitgeber bekommen dadurch dauerhaft einen Lohnkosten-Zuschuss, wenn sie Beschäftigte einer Werkstatt auf einem regulären Arbeitsplatz zum Tariflohn einstellen.
  • Die Frühförderung ist als Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder im Vorschulalter klarer beschrieben worden – auch im Hinblick auf die Zuständigkeit der Finanzierung.


2020 kommen viele Veränderungen:

Die Leistungen werden aufgeteilt in die existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung und Kosten der Unterkunft) und die Fachleistungen (die behinderungsbedingt notwendige Unterstützung).

Für die existenzsichernden Leistungen wird die Kommune zuständig sein, in der jemand vor der Aufnahme ins Wohnheim gelebt hat.

Für die Fachleistungen für Erwachsene im erwerbsfähigen Alter sind in Hessen nach wie vor der LWV Hessen bzw. in Rheinland-Pfalz das Land zuständig. Die Kommunen werden für die Sachbearbeitung herangezogen, das heißt, es ändert sich für die Klienten nichts. Für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene im Rentenalter ist in beiden Bundesländern ab 2020 die Kommune zuständig. Der LWV führt ab diesem Zeitpunkt auch ein neues Planungs- und Abrechnungsinstrument ein: den ITP (Integrierter Teilhabeplan). In Rheinland-Pfalz wird der zurzeit gültige Teilhabeplan (THP) überarbeitet.

Die NRD bereitet sich auf diese Veränderungen auch vor. Eine kleine Gruppe von Mitarbeiter*innen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen begleitet die Umsetzungsschritte in beiden Bundesländern und überlegt, was das für die Arbeitsabläufe im Unternehmen bedeutet. Außerdem wurde ein neues Instrument für die Assistenzplanung entwickelt, das die neuen gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

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  • Inklusion ...

    ... heißt für mich Integration von Menschen nicht nur ins Arbeitsleben, sondern in das gesellschaftliche Leben insgesamt. Vorangetrieben wird diese Entwicklung, wenn Menschen mit Behinderung möglichst überall sichtbar werden. 

    Inklusion ...
    Sonja Hauke,
    Personalleitung Caparol, Ober-Ramstadt
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