Die NRD begleitet Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit individuellen
Betreuungsangeboten. Grundlage bildet ein gegenseitiges
Vertrauensverhältnis, für das alle Mitwirkenden Verantwortung tragen.
Schutz und Sicherheit der von uns betreuten Menschen stehen dabei an
oberster Stelle.
Aus diesem Grund arbeiten wir mit einer
Vertrauensanwältin einer externen Anwaltskanzlei zusammen, die bei einem
Verdacht auf eine Straftat oder sonstigem Fehlverhalten, wie zum
Beispiel Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, sexualisierte
Belästigung, Diebstahl oder Betrug vertraulich Hinweise entgegennimmt.
Die
Vertrauensanwältin nimmt auch Hinweise bei einem Verdacht auf
Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der NRD bzw. entlang der
Lieferkette an.
Es ist uns ein großes Anliegen, mögliches
Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, es aufzuklären, es zu
sanktionieren und weiterführende Schäden zu verhindern und somit legales
bzw. regelkonformes Verhalten sicherzustellen.
Klient*innen,
ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer sowie Mitarbeitende und alle
anderen Personen können sich bei einem Verdacht an diese neutrale
Meldestelle, d.h. die Vertrauensanwältin, wenden.
Hinweise
werden nach Prüfung durch die Vertrauensanwältin nur weitergegeben, wenn
die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber dazu das ausdrückliche
Einverständnis erklärt hat.
Aufgrund der anwaltlichen
Verschwiegenheitspflicht der Vertrauensanwältin und Ihrem Team ist
sichergestellt, dass die Identität (oder der Name) von
Hinweisgebern*innen zuverlässig geschützt und gegenüber der NRD nicht
offengelegt wird. Die Hinweise werden vertraulich behandelt und können
auch anonym erfolgen.
Die Vertrauensanwältin der NRD ist Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob
von der Kanzlei Buchert Jacob Partner in Frankfurt. Frau Dr. Jacob ist
telefonisch, per E-Mail, über ein gesichertes Onlineformular oder auch
per Post erreichbar und kann angesprochen werden, wenn Sie in einem
Verdachtsfall Rat suchen. Sie steht auch beratend für ein persönliches
Gespräch zur Verfügung. Die Beratung ist in jedem Fall kostenfrei.
Die
Vertrauensanwältin soll bestehende Meldewege nicht ersetzen, sondern
nur ergänzen. Selbstverständlich können sich Mitarbeiter*innen auch
weiterhin an ihre Vorgesetzten wenden. Mit der Vertrauensanwältin
möchten wir einen zusätzlichen Weg für diejenigen eröffnen, die Angst
vor Repressalien haben, Nachteile durch ihre Verdachtsäußerung
befürchten oder sich unsicher hinsichtlich ihres Verdachts fühlen.
Liegen
Verdachtsmomente für Hinweise auf Verstöße im Betreuungsalltag bzw.
Fehlverhalten oder anderer Straftaten sowie Menschenrechts- und
Umweltverletzungen bei der NRD bzw. entlang der Lieferkette vor, steht
jedem Hinweisgebenden auch die Möglichkeit offen, sich an unser internes
unser Ideen- und Beschwerdemanagement zu wenden.
Bei allgemeinen Anliegen und Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an unser Ideen- und Beschwerdemanagement.
Klicken Sie hier für Informationen in Leichter Sprache: Melden von Verstößen verständlich erklärt
Als Sozialunternehmen liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in der Arbeit mit und für Menschen. Wir haben daher ein hohes Interesse, Straftaten zu verhindern und notfalls zu verfolgen. Durch die Kooperation mit einer externen Vertrauensanwältin stellen wir eine unabhängige Anlaufstelle außerhalb des Unternehmens zur Verfügung.
Unternehmen und Organisationen mit 50 und mehr Beschäftigten sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sind dazu verpflichtet, ein so genanntes Hinweisgebersystem (englisch: Whistleblowing) zur Meldung von Verdachtsfällen anzubieten. Diese europäische „Whistleblowing-Richtline“ soll in Kürze in ein nationales Gesetz übertragen werden.
Hinweise können vertraulich an eine neutrale Stelle weitergeben werden. Das Gespräch ist kostenfrei. Die beauftragte Vertrauensanwältin kann im Einzelfall beraten und aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse schnell beurteilen, ob eine strafrechtliche Verdachtslage vorliegt.
Alle Mitarbeitenden, Klient*innen sowie Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer aber auch alle anderen externen Personen können Hinweise geben.
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Regelverstöße weitergeben, helfen Sie uns, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken und handlungsfähig zu bleiben – möglichst bevor weitere Schäden entstehen können. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung unseres Betreuungsauftrags und unterstützen die Integrität und Transparenz des Unternehmens.
Jeder Verdacht auf einen Regelverstoß oder eine strafbare Handlung kann gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise Hinweise auf verbale oder körperliche Gewalt, ethische Verstöße, Übergriffe oder Missbrauchsvorfälle. Die Vertrauensanwältin berät bei Zweifelsfällen und gibt Hilfestellung zum Verhalten bei Verdachtsfällen
Hinweise können telefonisch, per E-Mail, per Post oder über
ein verschlüsseltes Kontaktformular an die Ombudsstelle übermittelt werden:
Online-Formular: https://www.ombudsperson-frankfurt.de/de/kontaktformular/
Jede/r Hinweisgeber*in erhält zeitnah eine Bestätigung, dass die Meldung eingegangen ist. Die Vertrauensanwältin untersucht und überprüft den gemeldeten Vorfall. Liegt ein Verdacht vor, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Der Hinweisgebende erhält anschließend eine Rückmeldung zur Überprüfung.
Die Vertrauensanwältin unterliegt der Schweigepflicht und behandelt jeden Hinweis vertraulich. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers bzw. der Hinweisgeberin erfolgt eine Weiterleitung an die NRD.
Die
„Whistleblower-Richtlinie“ der Europäischen Union ist eine rechtliche
Vereinbarung und schützt Hinweisgebende vor möglichen Sanktionen, z. B. seitens
des Arbeitgebers.
Auch mit dem/der Hinweisgeber*in verbundene Personen wie Kolleg*innen oder
Angehörige fallen unter diesen Schutz.
Ja, für allgemeine Anliegen, Ideen und Beschwerden stehen innerhalb der NRD die bekannten Ansprechpartner weiterhin zur Verfügung.
Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!
Kanzlei
Buchert Jacob Partner
Kaiserstraße
22
60311
Frankfurt/Main
Telefon:
069 71033330
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
www.dr-buchert.de
Kontaktaufnahme über die gesicherten Online-Formulare (wählen Sie aus, welches Unternehmen den Verstoß betrifft):
Stiftung NRD
NRD Altenhilfe GmbH
NRD Betrieb GmbH
NRD Immobilien GmbH
© Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
Bodelschwinghweg 5 - 64367 Mühltal - Tel.: (06151) 149-0 - Fax: (06151) 144117 - E-Mail: info@nrd.de