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Nächstenliebe vererben

Oft sind es einschneidende Ereignisse im Leben wie die Geburt eines Kindes oder der Tod eines geliebten Menschen, der uns dazu veranlasst, sich mit dem eigenen Lebensende zu befassen. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Erbe zu regeln und ein Testament aufzusetzen, ist es eine besondere Geste der Nächstenliebe auch an die Menschen zu denken, die Ihre Hilfe benötigen. 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in Ihrem Nachlass Menschen zu bedenken, die körperlich oder geistig beeinträchtigt sind. Diese Menschen benötigen Unterstützung, um möglichst eigenständig zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Mit einem Testament oder Vermächtnis können Sie Stiftungen oder gemeinnützigen Vereinen wie der NRD einen Teil Ihres Nachlasses steuerfrei vermachen.

Wussten Sie schon? Ein rechtsgültiges Testament können Sie jederzeit auch ohne Notar selbst aufsetzen. Dazu muss das Testament vollständig, mit eigener Hand geschrieben und unterschrieben sein und den Ort und das Datum der Erstellung enthalten.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen in einem vertraulichen Gespräch, rufen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit für Sie. Ein Gespräch mit uns ersetzt jedoch keine rechtsverbindliche Beratung durch einen Fachanwalt oder Notar.

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  • Inklusion ...

    bedeutet auch Teilhabe an demokratischen Prozessen. Daher muss den mehr als 7000 Hessinnen und Hessen mit Behinderung in Vollbetreuung, die aktuell kein Wahlrecht haben, die Stimmabgabe bei Landtags- und Kommunalwahlen ermöglicht werden.

    Inklusion ...
    Bijan Kaffenberger,
    Landtagsabgeordneter der SPD für den Wahlkreis 50 - Darmstadt II
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