17.12.2020
Für die Mühltal-Werkstätten und die Dieburger Werkstätten (einschließlich Reha-Werkstatt und Tagesförderstätte) weitet die NRD die ursprüngliche Schließzeit (28. - 31.12.20) aus auf die Zeit vom 21.12. - 08.01.2021. Die Werkstätten öffnen wieder am 11.01.2021. In der Rheinhessen-Werkstatt geht die Arbeit am 04.01.2021 weiter, bis zum 10.01.ist der Werkstattbesuch allerdings freiwillig.
Aufgrund der anhaltenden Dynamik der Corona-Pandemie haben Bund und Länder kurzfristig weitgehende Maßnahmen (Lockdown) beschlossen. Darüber hinaus sind wir alle aufgerufen, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren.
Anders als im Frühjahr wurde für die Werkstätten und Tagesförderstätten in Hessen kein grundsätzliches Betretungsverbot ausgesprochen. Trotzdem sind natürlich auch die Werkstätten aufgefordert, die Präsenzen in den Einrichtungen soweit wie möglich zu reduzieren. Wo möglich, sollten Urlaube vorgezogen oder verlängert werden.
Für die hessischen Werkstätten der NRD gelten folgende Regelungen:
Die ursprüngliche Schließzeit über Weihnachten und Neujahr wird ausgeweitet. Die Werkstätten sind vom 21.12. 2020 bis zum 08.01.2021 geschlossen und ab dem 11.01.2021 wieder geöffnet.
Die meisten Beschäftigten sind bereits ab dem 21.12.2020 im Urlaub. Alle anderen werden ab 21.12. von der Präsenzpflicht freigestellt. Für die erste Januarwoche werden wir alle Beschäftigten von der Präsenzpflicht freigestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Beschäftigten auf
Außenarbeitsplätzen (BiB).
Für die Rheinhessen-Werkstatt in Wörrstadt gilt folgendes
Die Werkstatt ist vom 24.12.2020 bis zum 03.01.2021 geschlossen. Ab sofort ist der Werkstattbesuch für alle Beschäftigten bis zum 10.01.2021 freiwillig. Ab dem 21.12. 2020 sollen möglichst nur Beschäftigte die Werkstatt besuchen, die aus Betreuungssicht keine andere Alternative haben. Auch diese Regelung gilt bis zum 10.01.2021. Notbetreuung wird angeboten.
Notbetreuung
Beschäftigten, für die vom 21.- 23.12.2020 und 04.- 08.01.2021 im häuslichen Rahmen keine Betreuung gewährleistet werden kann, bieten die Werkstätten und Tagesförderstätten in Hessen und Rheinlandpfalz eine Notbetreuung an. Wer diese in Anspruch nehmen möchte, wende sich bitte an den zuständigen Sozialdienst der Werkstatt.
Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!
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